Entgelte und Ermäßigung
Entgelte
Eine
Übersicht über alle Entgelte finden Sie in der aktuellen Unterricht- und Entgeltordnung (0,42 MB, pdf) sowie
in der Entgelttabelle ab Februar 2025 (89,05 KB, pdf).
Bei
dem zu entrichtenden Entgelt handelt es sich um ein Jahresentgelt, das in zwölf gleichmäßige Monatsbeiträge aufgeteilt wird. Das Unterrichtsentgelt wird auch
in Monaten fällig, in denen aufgrund von Ferienzeiten weniger oder kein
Unterricht stattfindet.
Ausnahme:
Bei halbjährigen Unterrichtsangeboten wird das Entgelt einmalig als Gesamtbetrag erhoben.
Ermäßigungen
Alle sollen die Möglichkeit haben, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln an Angeboten der Musikschule teilzunehmen. Daher werden verschiedene Ermäßigungen angeboten:
Für Familien, in denen mehrere Kinder Unterricht an der Musikschule der
Stadt Ulm erhalten, gibt es Geschwisterermäßigungen. Kinder und Jugendliche, die mehrere Instrumente lernen
möchten, erhalten die Mehrfächerermäßigung.
Genauere Informationen
hierzu finden Sie im angehängten Dokument:
Sie
besitzen eine Kinderbonuscard oder Lobbycard? Dann können wir Ihnen - bei
Vorlage des entsprechenden Nachweises - Unterrichtsentgelte um 50% ermäßigt
anbieten.
Unter nachfolgendem Link erhalten
Sie ausführliche Informationen zur Kinderbonuscard und Lobbycard. Dort erfahren
Sie unter anderem, wer für die Kinderbonuscard und Lobbycard berechtigt ist und
wie der Antrag gestellt werden kann.
Es gibt die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungspaket für die Teilnahme in Kultur, Sport und Freizeit zu beantragen. Alle Wissenswerte dazu finden Sie hier:
In besonderen Härtefällen gibt es die Möglichkeit sich an den Förderverein der Musikschule zu wenden. Weitere Informationen zum Förderverein der Musikschule der Stadt Ulm finden Sie unter folgendem Link: