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Entgelte und Ermäßigung

Entgelte

Eine Übersicht über alle Entgelte finden Sie in der aktuellen Unterricht- und Entgeltordnung (0,42 MB, pdf) sowie in der Entgelttabelle ab Februar 2025 (89,05 KB, pdf).
Bei dem zu entrichtenden Entgelt handelt es sich um ein Jahresentgelt, das in zwölf gleichmäßige Monatsbeiträge aufgeteilt wird. Das Unterrichtsentgelt wird auch in Monaten fällig, in denen aufgrund von Ferienzeiten weniger oder kein Unterricht stattfindet.
Ausnahme: Bei halbjährigen Unterrichtsangeboten wird das Entgelt einmalig als Gesamtbetrag erhoben.

Ermäßigungen

Alle sollen die Möglichkeit haben, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln an Angeboten der Musikschule teilzunehmen. Daher werden verschiedene Ermäßigungen angeboten:

Für Familien, in denen mehrere Kinder Unterricht an der Musikschule der Stadt Ulm erhalten, gibt es Geschwisterermäßigungen. Kinder und Jugendliche, die mehrere Instrumente lernen möchten, erhalten die Mehrfächerermäßigung.
Genauere Informationen hierzu finden Sie im angehängten Dokument:

Ermäßigungen (48,39 KB, pdf)

Sie besitzen eine Kinderbonuscard oder Lobbycard? Dann können wir Ihnen - bei Vorlage des entsprechenden Nachweises - Unterrichtsentgelte um 50% ermäßigt anbieten.
Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ausführliche Informationen zur Kinderbonuscard und Lobbycard. Dort erfahren Sie unter anderem, wer für die Kinderbonuscard und Lobbycard berechtigt ist und wie der Antrag gestellt werden kann.

LobbyCard und KinderBonusCard

Es gibt die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungspaket für die Teilnahme in Kultur, Sport und Freizeit zu beantragen. Alle Wissenswerte dazu finden Sie hier:

Bildung und Teilhabe

In besonderen Härtefällen gibt es die Möglichkeit sich an den Förderverein der Musikschule zu wenden. Weitere Informationen zum Förderverein der Musikschule der Stadt Ulm finden Sie unter folgendem Link:

Förderverein