Allgemeine Fragen
Hier finden Sie allgemeine Informationen.
Weitere Infos zu
Informationen zu den Entgelten
Informationen zu den Leihinstrumenten
Informationen zum Unterrichtsausfall
sind jeweils über die Links zu finden.
Sollten Sie eine Unterrichtsplatz zum neuen Schuljahr erhalten haben, wird sich die Lehrkraft frühestens in der letzten Ferienwoche mit Ihnen in Verbindung setzen. Spätestens jedoch Anfang der ersten Schulwoche.
Sollte sich die Lehrkraft bis Ende der ersten Schulwoche nicht gemeldet haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung.
Den Tag und die Uhrzeit für den Unterricht sprechen Sie direkt mit der Lehrkraft ab, sobald sich diese bei Ihnen meldet.
Auch den Unterrichtsort teilt Ihnen die Lehrkraft mit.
Die Einteilung der Unterrichtsplätze wird zum Schuljahres- und zum Halbjahresbeginn von der Schulleitung vorgenommen.
Sollten Sie bereits auf der Warteliste sein und keine Informationen über einen Platz erhalten haben, so sidn Sie weiterhin auf der Warteliste.
Sollte es im laufenden Schuljahr freie Plätze geben, können Sie auch direkt beginnen.
Um in die Warteliste aufgenommen zu werden benötigen wir eine ausgefüllte Anmeldung.
Der Unterrichtsvertrag kommt mit Erteilung der ersten Unterrichtsstunde zustande.
Eine Probestunde gibt es an unserer Musikschule nicht.
Jedoch können Sie sich/Ihr Kind zum Schnupperunterricht anmelden. Weitere Infos dazu finden Sie Schnupperunterricht
Es gibt die Möglichkeit das Kind zum Schnupperunterricht anzumelden. Schnupperunterricht
Alternativ kann man am Tag der offenen Tür (meistens im April/Mai) alle Instrumente vor Ort ausprobieren.
Einmal im Jahr findet im Frühjahr der Tag der offenen Tür statt, meistens im April/Mai.
An diesem Tag kann man alle Instrumente, die an der Musikschule unterrichtet werden ausprobieren, sich von den Lehrkräften beraten lassen und kleinen Konzerten lauschen.
Infomationen zum Termin finden Sie im Jahresprogramm oder kurz vorher hier auf der Homepage.
Die Musikschule richtet sich bei ihren Ferienzeiten nach dem Ferienplan der Ulmer Schulen.
Der aktuelle Plan findet sich auf der Homepage der Stadt Ulm: Ferienübersicht
Eine Kündigung des Unterrichts muss in schriftlicher Form erfolgen.
Dies ist per formlosen Brief oder Mail möglich.
Bitte nennen Sie den Namen des Kindes und den Unterricht.
Alle Unterrichtsformen können zum Ende des Schuljahres (31.7.) gekündigt werden, die Kündigung muss bei der Musikschule bis 31. Mai eingegangen sein.
Einzelunterricht kann zusätzlich zum Ende des Halbjahres (31.01.) gekündigt werden; hierfür muss ich die Kündigung bis 30. November der Musikschule zugegangen sein.
Lehrkräfte sind zur rechtverbindlichen Bestätigung von Kündigungen nicht berechtigt. Diese erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung der Musikschule.
Jeder kann an der Musikschule Unterricht erhalten.
Jedoch entstehen eventuell höhere Entgelte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die außerhalb von Ulm wohnen.
Infos hierzu finden Sie in unserer Unterrichts- und Entgeltordnung unter Nr. 4.
Auch Erwachsene können an der Musikschule der Stadt Ulm unterricht erhalten.
Der Unterricht findet ebenfalls nur außerhalb der Ferien statt.
Für Erwachsene gibt es jedoch ein weiteres Unterrichtsmodell.
Mehr Infos Erwachsene.
Hierfür gibt es ein separates Anmeldung für Erwachsene (0,13 MB, pdf) per PDF, die Online-Anmeldung erfolgt über dasselbe Portal.