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Fragen zu den Entgelten

Die Kosten für den Unterricht sind abhängig von der Unterrichtsart.

Eine Gebührenübersicht finden Sie hier: Übersicht Entgelte (0,10 MB, pdf)

Die Ermäßigungen sind in der Unterrichts- und Entgeltordnung geregelt.

Es gibt Geschwister- und Mehrfächerermäßigungen, die von uns automatisch erteilt werden.

Sollten Sie aufgrund von Lobby- oder KinderBonusCard eine Ermäßigung beantragen, muss dies durch die Vorlage vor Ort beantragt werden.

Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1.8. und endet am 31.7. des daruffolgenden Jahres. Bei dem zu entrichtendem Entgelt handelt es sich um eine Jahresentgelt, das in 12 gleichmäßige Monatsbeiträge aufgeteilt wird.

Durch vorlegen der Lobby- oder KinderBonusCard erhalten Sie 50% Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt.

Auch kann beim  der Musikschule eine Unterstützung beantrage werden.