Einbürgerung als Ehemann oder Ehefrau einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Sie gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von drei Jahren oder weniger.
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- 1. Antrag auf Einbürgerung (Einbürgerungsantrag)
- 2. Checkliste (Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung)
- 3. Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Erklärung zur Unterhaltsfähigkeit)
- 4. Einwilligung zur Abfrage bei Leistungsbehörden und Finanzamt
- 5. Belehrung über die Angabe zu Straftaten
- 6. Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
- 7. Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
- 8. Unterrichtung über die sicherheitsgemäße Überprüfung im Einbürgerungsverfahren
- Aktuell ist keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte schreiben Sie uns eine Email an einbuergerung@ulm.de