Navigation und Service

Springe direkt zu:

Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

Beschreibung

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?

Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.

Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 185 1444+49 731 185 1444
Fax: +49 731 185 1420
E-Mail senden