Studienvorbereitende Ausbildung - Begabtenförderung (SVA)
Die
studienvorbereitende Ausbildung richtet sich an hochmotivierte und
überdurchschnittlich begabte Schülerinnen und Schüler, die ernsthaft mit dem
Gedanken spielen, sich auf einen Musikberuf vorzubereiten. Dabei kann es sich
sowohl um eine künstlerische als auch um eine künstlerisch-pädagogische
Studienrichtung handeln.
Die
Teilnahme ist auf ein Jahr befristet und wird bei entsprechenden Leistungsnachweisen
verlängert.
Das
Angebot der SVA umfasst Unterricht im Haupt- und Nebenfach bzw. Haupt- und
Nebenfächern mit 105 oder 135 Minuten pro Woche, die nach Entscheidung der
Prüfungskommission und in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften flexibel verteilt
werden können (z. B. 75min Hauptfachunterricht und 30min Nebenfachunterricht).
Hinzu
kommt die wöchentliche Teilnahme am Ergänzungsfach Musiktheorie/Gehörbildung.
Die
Teilnehmer*innen sollten im Ulmer Musikschulleben präsent sein. Dazu gehören
Auftritte in Fachbereichsvorspielen und Kammerkonzerten (mindestens zwei pro
Semester), sowie die Mitwirkung in Ensembles der Musikschule (Kammermusik,
Chöre, Orchester).
Die
Teilnehmenden haben Anspruch auf Korrepetition.
Workshops
zu verschiedenen Themen (z. B. Auftrittstraining, Ensembleleitung, Grundlagen
Dirigieren, Arrangements erstellen…) ergänzen die Ausbildung und sind ebenfalls
verpflichtend.
Die
Teilnahmegebühr entspricht 45 Minuten Einzelunterricht laut Entgeltordnung der
Musikschule der Stadt Ulm.
Zugelassen
sind Schüler*innen ab 12 Jahren, die nicht bereits als Jungstudent*innen an
einer Musikhochschule oder vergleichbaren Einrichtung eingeschrieben sind.
(Für
die SVA mit externem Hauptfach oder die Belegung nur des Kurses Theorie/Gehörbildung
können in Absprache mit der Schulleitung auch Jungstudent*innen zugelassen
werden.)
Die
Bewerbung zur Aufnahme in die SVA muss von der Lehrkraft im Hauptfachunterricht
vorgeschlagen werden und benötigt zusätzlich die Zustimmung der Eltern (des
Zahlungspflichtigen).
Dem
ausgefüllten Anmeldeformular sollte ein kleines Bewerbungsschreiben der
Schüler*innen zum musikalischen Werdegang, zur persönlichen Zielsetzung und
Motivation beigelegt werden.
Eine
bestandene Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme in die SVA.
Die Anmeldung erfolgt jeweils bis spätestens
31.05. für das 1. Schulhalbjahr
30.11. für das 2. Schulhalbjahr
Hauptfach:
Programm mit Werken aus mindestens 2 Epochen bzw.
Stilrichtungen, ca. 10 bis 15 Minuten.
Die Schwierigkeit der Werke sollte sich an den Anforderungen
für Jugend musiziert der jeweiligen Altersgruppen orientieren:
12/13 Jahre: Altersgruppe III
14/15 Jahre Altersgruppe IV
16/17 Jahre Altersgruppe V.
Gehörbildung/Theorie:
Altersgruppe 12/13
Jahre:
Gehör: Intervalle bis zur Oktav, tonales Hören in C, Dreiklänge
Dur/Moll, Rhythmen nachklatschen
Theorie: Violin- und Bassschlüssel lesen, Dreiklänge bis
drei Vorzeichen in Dur und Moll, Tonleitern Dur/Moll erkennen
Altersgruppe 14/15
Jahre
Gehör: Intervalle, Drei- und Vierklänge, Rhythmusdiktat, Melodiebildung
Vorder-/Nachsatz
Theorie: alle Dur- und Moll Tonleitern, einfache Kadenz, Grundlagen
Funktionstheorie, Stufentheorie
Alle
Altersgruppen:
Motivationsschreiben
Als weitere Kriterien werden berücksichtigt: Stufendiplome
oder sonst. freiwillige Leistungsnachweise, bisherige Teilnahme an
Veranstaltungen der Musikschule, Teilnahme Jugend musiziert, sonst.
Wettbewerbserfolge