Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gründe können sein:
gesundheitliche Einschränkungen
körperliche Beeinträchtigungen
wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
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