Studienvorbereitende Ausbildung - Begabtenförderung (SVA)
Die studienvorbereitende Ausbildung
richtet sich an hochmotivierte und überdurchschnittlich begabte Schülerinnen
und Schüler, die sich ernsthaft mit dem Gedanken befassen, sich auf einen Musikberuf
vorzubereiten. Dabei kann es sich sowohl um eine künstlerische als auch um eine
künstlerisch-pädagogische Studienrichtung handeln.
Die Teilnahme ist auf ein Jahr befristet und wird bei entsprechenden
Leistungsnachweisen verlängert.
Das Angebot der SVA umfasst Unterricht im Haupt- und Nebenfach bzw. Haupt- und
Nebenfächern mit 105 oder 135 Minuten pro Woche, die nach Entscheidung der
Prüfungskommission und in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften flexibel
verteilt werden können, jedoch mindestens 75min
Hauptfachunterricht und 30min Nebenfachunterricht umfassen.
Hinzu kommt die verpflichtende wöchentliche
Teilnahme am Ergänzungsfach Musiktheorie/Gehörbildung.
Die Teilnehmer*innen sollten im Ulmer Musikschulleben präsent sein. Dazu
gehören Auftritte in Fachbereichsvorspielen und Kammerkonzerten (mindestens
zwei pro Semester), sowie die Mitwirkung in Ensembles der Musikschule
(Kammermusik, Chöre, Orchester).
Die Teilnehmenden haben Anspruch auf Korrepetition.
Workshops zu verschiedenen Themen (z. B. Auftrittstraining, Ensembleleitung,
Grundlagen Dirigieren, Arrangements erstellen…) ergänzen die Ausbildung und
sind ebenfalls verpflichtend.
Die Teilnahmegebühr entspricht 45 Minuten Einzelunterricht laut Entgeltordnung
der Musikschule der Stadt Ulm.
Zugelassen sind Schüler*innen ab 12
Jahren, die nicht bereits als Jungstudent*innen an einer Musikhochschule oder
vergleichbaren Einrichtung eingeschrieben sind.
(Für die SVA mit externem Hauptfach oder die Belegung nur des Kurses
Theorie/Gehörbildung können nach bestandener
Aufnahmeprüfung in Absprache mit der Schulleitung auch Jungstudent*innen
zugelassen werden.)
Die Bewerbung zur Aufnahme in die SVA muss von der Lehrkraft im
Hauptfachunterricht in Form eines Empfehlungsschreibens vorgeschlagen werden und benötigt zusätzlich die Zustimmung der Eltern
(des Zahlungspflichtigen).
Dem ausgefüllten Anmeldeformular sollte ein kleines Bewerbungsschreiben der
Schüler*innen zum musikalischen Werdegang, zur persönlichen Zielsetzung und
Motivation beigelegt werden.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme in die SVA.
Die Anmeldung erfolgt jeweils bis
spätestens
31.05. für das 1. Schulhalbjahr
30.11. für das 2. Schulhalbjahr
Hauptfach:
Programm mit Werken aus mindestens 2 Epochen bzw.
Stilrichtungen, ca. 10 Minuten.
Die Schwierigkeit der Werke sollte sich an den Anforderungen
für Jugend musiziert der jeweiligen Altersgruppen orientieren:
12/13 Jahre: Altersgruppe III
14/15 Jahre Altersgruppe IV
16/17 Jahre Altersgruppe V.
Mindestanforderung Gehörbildung/Theorie:
Altersgruppe 12/13
Jahre:
Gehör: Intervalle bis zur Oktav, tonales Hören in C, Dreiklänge
Dur/Moll, Rhythmen nachklatschen
Theorie: Violin- und Bassschlüssel lesen, Dreiklänge bis
drei Vorzeichen in Dur und Moll, Tonleitern Dur/Moll erkennen
Altersgruppe 14/15
Jahre
Gehör: Intervalle, Drei- und Vierklänge, Rhythmusdiktat, Melodiebildung
Vorder-/Nachsatz
Theorie: alle Dur- und Moll Tonleitern, einfache Kadenz, Grundlagen
Funktionstheorie, Stufentheorie
Alle
Altersgruppen:
Motivationsschreiben
Als weitere Kriterien werden berücksichtigt: Stufendiplome
oder sonst. freiwillige Leistungsnachweise, bisherige Teilnahme an
Veranstaltungen der Musikschule, Teilnahme Jugend musiziert, sonst.
Wettbewerbserfolge