Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Begabtenförderung
Die Teilnahme an der SVA ist auf ein Jahr befristet und wird bei entsprechenden Leistungsnachweisen verlängert.
Das Angebot der SVA umfasst Unterricht im Haupt- und Nebenfach bzw. Haupt- und Nebenfächern mit 105 oder 135 Minuten pro Woche, die nach Entscheidung der Prüfungskommission und in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften flexibel verteilt werden können, jedoch mindestens 75min Hauptfachunterricht und 30min Nebenfachunterricht umfassen.
Hinzu kommt die verpflichtende wöchentliche Teilnahme am Ergänzungsfach Musiktheorie/Gehörbildung.
Workshops zu verschiedenen Themen (z. B. Auftrittstraining, Ensembleleitung, Grundlagen Dirigieren, Arrangements erstellen…) ergänzen die Ausbildung und sind ebenfalls verpflichtend.
Die Teilnehmenden sollten im Ulmer Musikschulleben präsent sein. Dazu gehören Auftritte bei in Fachbereichsvorspielen und Kammerkonzerten (mindestens zwei pro Semester), sowie die Mitwirkung in Ensembles der Musikschule (Kammermusik, Chöre, Orchester).
Die Teilnehmenden haben Anspruch auf Korrepetition.
Die Teilnahmegebühr entspricht 45 Minuten Einzelunterricht laut Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Ulm. Die aktuelle Entgeltordnung finden Sie hier: Entgelte und Ermäßigung
Zugelassen
werden Schüler*innen, die zum Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres mindestens 12 Jahre alt sind (Stichtag 01.08. bzw. 01.02.) und die nicht bereits als Jungstudent*innen an
einer Musikhochschule oder vergleichbaren Einrichtung eingeschrieben sind. Für
die SVA mit externem Hauptfach oder die Belegung nur des Kurses Musiktheorie/Gehörbildung
können nach bestandener Aufnahmeprüfung in Absprache mit der Schulleitung auch
Jungstudent*innen zugelassen werden.
Die
Bewerbung zur Aufnahme in die SVA muss von der Lehrkraft im Hauptfachunterricht
in Form eines Empfehlungsschreibens vorgeschlagen werden und benötigt
zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Bei
Interesse an der SVA füllen Sie bitte das Dokument Anmeldeformular SVA (0,11 MB, pdf) aus. Dem ausgefüllten Anmeldeformular sollte
ein kleines Bewerbungsschreiben der Schüler*innen zum musikalischen Werdegang,
zur persönlichen Zielsetzung und Motivation beigelegt werden.
Eine
bestandene Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme in die SVA.
Die
Fristen für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung sind jeweils:
- 31.05. für das 1. Schulhalbjahr (01.08.-31.01.)
- 30.11. für das 2. Schulhalbjahr (01.02.-31.07.)
Hauptfach:
Programm
mit Werken aus mindestens 2 Epochen bzw. Stilrichtungen, ca. 10 Minuten.
Die
Schwierigkeit der Werke sollte sich an den Anforderungen für Jugend musiziert
der jeweiligen Altersgruppen orientieren:
12/13
Jahre: Altersgruppe III
14/15
Jahre Altersgruppe IV
16/17
Jahre Altersgruppe V.
Mindestanforderung
Gehörbildung/Theorie:
Ab
12 Jahren:
Gehör:
Intervalle bis zur Oktav, tonales Hören in C, Dreiklänge Dur/Moll, Rhythmen
nachklatschen
Theorie:
Violin- und Bassschlüssel lesen, Dreiklänge bis drei Vorzeichen in Dur und
Moll, Tonleitern Dur/Moll erkennen
Ab
15 Jahren:
Gehör:
Intervalle, Drei- und Vierklänge, Rhythmusdiktat, Melodiebildung
Vorder-/Nachsatz
Theorie:
alle Dur- und Moll Tonleitern, einfache Kadenz, Grundlagen Funktionstheorie,
Stufentheorie
Alle
Altersgruppen:
Motivationsschreiben
Als
weitere Kriterien werden berücksichtigt: Stufendiplome oder sonst. freiwillige
Leistungsnachweise, bisherige Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule,
Teilnahme Jugend musiziert, sonst. Wettbewerbserfolge