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Studienvorbereitende Ausbildung - Begabtenförderung (SVA)

Die studienvorbereitende Ausbildung richtet sich an hochmotivierte und überdurchschnittlich begabte Schülerinnen und Schüler, die ernsthaft mit dem Gedanken spielen, sich auf einen Musikberuf vorzubereiten. Dabei kann es sich sowohl um eine künstlerische als auch um eine künstlerisch-pädagogische Studienrichtung handeln.
Die Teilnahme ist auf ein Jahr befristet und wird bei entsprechenden Leistungsnachweisen verlängert.
Das Angebot der SVA umfasst Unterricht im Haupt- und Nebenfach bzw. Haupt- und Nebenfächern mit 105 oder 135 Minuten pro Woche, die nach Entscheidung der Prüfungskommission und in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften flexibel verteilt werden können (z. B. 75min Hauptfachunterricht und 30min Nebenfachunterricht).
Hinzu kommt die wöchentliche Teilnahme am Ergänzungsfach Musiktheorie/Gehörbildung.

Die Teilnehmer*innen sollten im Ulmer Musikschulleben präsent sein. Dazu gehören Auftritte in Fachbereichsvorspielen und Kammerkonzerten (mindestens zwei pro Semester), sowie die Mitwirkung in Ensembles der Musikschule (Kammermusik, Chöre, Orchester).
Die Teilnehmenden haben Anspruch auf Korrepetition.
Workshops zu verschiedenen Themen (z. B. Auftrittstraining, Ensembleleitung, Grundlagen Dirigieren, Arrangements erstellen…) ergänzen die Ausbildung und sind ebenfalls verpflichtend.

Die Teilnahmegebühr entspricht 45 Minuten Einzelunterricht laut Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Ulm.

Zugelassen sind Schüler*innen ab 12 Jahren, die nicht bereits als Jungstudent*innen an einer Musikhochschule oder vergleichbaren Einrichtung eingeschrieben sind.
(Für die SVA mit externem Hauptfach oder die Belegung nur des Kurses Theorie/Gehörbildung können in Absprache mit der Schulleitung auch Jungstudent*innen zugelassen werden.)

Die Bewerbung zur Aufnahme in die SVA muss von der Lehrkraft im Hauptfachunterricht vorgeschlagen werden und benötigt zusätzlich die Zustimmung der Eltern (des Zahlungspflichtigen).

Dem ausgefüllten Anmeldeformular sollte ein kleines Bewerbungsschreiben der Schüler*innen zum musikalischen Werdegang, zur persönlichen Zielsetzung und Motivation beigelegt werden.

Eine bestandene Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme in die SVA.

Die Anmeldung erfolgt jeweils bis spätestens

31.05. für das 1. Schulhalbjahr
30.11. für das 2. Schulhalbjahr

Hauptfach:

Programm mit Werken aus mindestens 2 Epochen bzw. Stilrichtungen, ca. 10 bis 15 Minuten.

Die Schwierigkeit der Werke sollte sich an den Anforderungen für Jugend musiziert der jeweiligen Altersgruppen orientieren:

12/13 Jahre: Altersgruppe III
14/15 Jahre Altersgruppe IV
16/17 Jahre Altersgruppe V.


Gehörbildung/Theorie:

Altersgruppe 12/13 Jahre:

Gehör: Intervalle bis zur Oktav, tonales Hören in C, Dreiklänge Dur/Moll, Rhythmen nachklatschen

Theorie: Violin- und Bassschlüssel lesen, Dreiklänge bis drei Vorzeichen in Dur und Moll, Tonleitern Dur/Moll erkennen


Altersgruppe 14/15 Jahre

Gehör: Intervalle, Drei- und Vierklänge, Rhythmusdiktat, Melodiebildung Vorder-/Nachsatz

Theorie: alle Dur- und Moll Tonleitern, einfache Kadenz, Grundlagen Funktionstheorie, Stufentheorie


Alle Altersgruppen:

Motivationsschreiben

Als weitere Kriterien werden berücksichtigt: Stufendiplome oder sonst. freiwillige Leistungsnachweise, bisherige Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule, Teilnahme Jugend musiziert, sonst. Wettbewerbserfolge